Der 45-jährige Elektriker aus Hamburg war im Juni 2018 vom Landgericht zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf: Es sei nicht ausreichend begründet, warum keine verminderte Schuldfähigkeit vorliege.
Sadistisch geprägte Pädophilie liegt vor
Aufgrund eines Gutachtens sei in der Verhandlung klar geworden, dass bei dem Mann eine sadistisch geprägte Pädophilie vorliege und dieser vermindert schuldfähig sei, sagte der Richter. Er sei gefährlich für die Allgemeinheit.
Kontakt über das Darknet
Der Angeklagte hatte 2017 über das Darknet Kontakt zum Lebensgefährten der Mutter des Jungen aufgenommen. Er fragte an, ob er das Kind missbrauchen und töten könne. Geschnappt wurde er, weil er die Festnahme des Paares aus Staufen nicht mitbekommen hatte. Ein verdeckter Ermittler gab sich als Freund der Mutter aus und lockte den Schleswig-Holsteiner nach Karlsruhe.