Der Vorsitzende der Bürgerinitiative „Kein Gefahrgutlager“ habe in der Klage unter anderem Verfahrensfehler sowie eine inhaltliche Unbestimmtheit und mangelnde Schutzvorkehrungen in der Genehmigung von 2012 kritisiert, teilte das Gericht am Freitag mit. Nach Ansicht des Klägers hätte damals die Öffentlichkeit beteiligt werden müssen. Das Verwaltungsgericht folgte dem nicht.
Keine Verletzung der Rechte
Unabhängig von der Frage, ob der Kläger so lange Zeit nach Erteilung 2012 noch berechtigt sei zur Anfechtung, sei er durch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung in seinen Rechten nicht verletzt, entschied die 4. Kammer. Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.
Erweiterung des Lagers
Das Lager soll von bisher 70 Tonnen auf künftig 1900 Tonnen Kapazität erweitert werden. Bei dem Depot handelt es sich demnach um die Ausweitung eines Lagers von Betriebsstoffen wie Schmiermittel und Frostschutzmittel, die dort gelagert, aber nicht verarbeitet werden.