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Vereinsführung will Insolvenz noch abwenden

Karlsruhe: KSC lässt Mitglieder über Insolvenz abstimmen

Der KSC lässt am 15. Mai seine Mitglieder über die geplante Insolvenz in Eigenverwaltung abstimmen. Aufgrund der Coronabeschränkungen wird die Versammlung online stattfinden, die Mitglieder können auch vorab per Brief abstimmen.

Trotzdem will die KSC-Führung gemeinsam mit ihrem Rechtsberater bis zum 15. Mai versuchen, die Insolvenz doch noch abzuwenden. "Es gab positive Signale, den KSC weiter zu unterstützen», teilte der KSC mit.
 
Mitglieder bekommen Post

Noch in dieser Woche werden die Mitglieder des Vereins zu einer außerordentlichen Versammlung am 15. Mai 2020 eingeladen. In der Einladung und auf der Versammlung wollen die Verantwortlichen die Mitglieder über die aktuelle Situation aufklären und ihnen die Argumente für eine Insolvenz in Eigenverwaltung darlegen. Bis zum 15. Mai 2020 wird die gesamte Führung des KSC gemeinsam mit ihrem Berater alles daransetzen, die Eigenverwaltung doch noch zu vermeiden. Die in den vergangenen Tagen bereits aufgenommenen Gespräche mit Gläubigern und Partnern verliefen in eine gute Richtung, heißt es in einer Mitteilung. Diese Gespräche würden weitergeführt und intensiviert. Sollten die Gespräche bis zum 15. Mai 2020 erfolgreich zum Wohle des KSC verbindlich beendet werden, wäre die Eigenverwaltung damit hinfällig.

 Insolvenz in Eigenverwaltung

Mit diesem Verfahren will der Gesetzgeber die Sanierungschancen von Unternehmen in der Krise steigern. Die Geschäftsführung wird durch insolvenz-/eigenverwaltungserfahrene Sanierungsexperten ergänzt bzw. beraten, um vor allem eine Gleichbehandlung der Gläubiger sicherzustellen und die Fortführung und Sanierung des Unternehmens in diesem Verfahrensstadium zu unterstützen. Damit erhöhen sich die Sanierungsoptionen. Bei einem Verfahren in Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt und bekommt vom zuständigen Amtsgericht einen „vorläufigen Sachwalter“ zur Seite gestellt, der bestimmte Rechtsgeschäfte genehmigt.