Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder entsprechende Symptome aufweisen, dürfen die Gerichtsgebäude nicht betreten. Es gelten die allgemeinen Schutzvorschriften, insbesondere die Abstandsregelung. In den Sitzungssälen werden die Distanzen zwischen den Plätzen der Verfahrensbeteiligten wo nötig vergrößert. Soweit erforderlich werden zusätzliche Trennwände aus Acrylglas verwendet.
Auch die Öffentlichkeit hat in der rechtlich gebotenen Weise Zugang zu gerichtlichen Verhandlungen. In den Zuschauerbereichen wird ebenfalls für die Einhaltung der erforderlichen Abstände gesorgt. Die Gerichtswachtmeister gewährleisten den sicheren und reibungslosen Ablauf der Verhandlungen. Ihnen stehen Schutzmasken und Einmalhandschuhe zur Verfügung.