Für den kommenden Samstag, 2. Mai, hatte das Frauenbündnis im südpfälzischen Jockgrim eine Versammlung zum Thema "Meinungsfreiheit Demokratie Grundrechte" angemeldet. Denn trotz dem Corona-bedingten derzeitigem Versammlungsverbot können Versammlungen unter freiem Himmel ausnahmsweise unter Auflagen genehmigt werden - soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Keine Ausnahmegenehmigung
Genau darauf hatte das Frauenbündnis wohl gehofft. Die Kreisverwaltung Germersheim konnte nach einer Einzelfallprüfung allerdings eine solche Ausnahmegenehmigung nicht erteilen und untersagte die Versammlung.