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Neue Regelung gilt ab 27. April

​Karlsruhe: Maskenpflicht im ÖPNV

Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, hat das Land Baden-Württemberg eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen beschlossen. Fahrgäste ab sechs Jahren müssen ab Montag, 27. April, in Bussen und Bahnen sowie an Bus- und Bahnsteigen Mund und Nase mit einer so genannten „Alltagsmaske“ bedecken.

Als Mund-Nasen-Bedeckung gelten einfache, nicht-medizinische Masken oder selbstgenähte Modelle aus Stoff, aber auch ein Schal oder Tuch können verwendet werden. Der Karlsruher Verkehrsverbund (KVV) appelliert an alle Fahrgäste, diese gesetzlichen Vorgaben eigenverantwortlich einzuhalten - auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen. Gemäß der Landesverordnung gilt weiterhin die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,50 Meter in der Öffentlichkeit.

Wieder mehr Bahnen unterwegs

Im Zuge der Lockerungen der Corona-Beschränkungen haben die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) ihre Verkehrsleistung und damit die Platzkapazität in den Bahnen inzwischen wieder erhöht. Die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) wird zum 4. Mai, wenn der Schulunterricht in Baden-Württemberg eingeschränkt wieder aufgenommen wird, zu ihrem regulären Fahrplanangebot zurückkehren.