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Familien können sich wieder treffen

Deutsch-französische Grenzkontrollen werden gelockert

Gute Nachricht für viele Menschen im deutsch-französischen Grenzgebiet. Die Kontrollen an den Grenzen werden gelockert.

Das betrifft vor allem Familien, die sich auf beide Rheinseiten verteilen. Sie können ab Samstag, 16. Mai, wichtige Familienfeste wieder gemeinsam feiern oder Angehörige im Altersheim auf der anderen Rheinseite besuchen. Auch unverheiratete Liebespaare ohne gemeinsamen Wohnsitz können sich wieder treffen.

Regelung bis 15. Juni

Wer keinen solchen triftigen Grund hat, dem bleibt der Grenzübertritt weiterhin verwehrt. Darauf haben sich Innenminister Horst Seehofer und sein französischer Amtskollege
Christophe Castaner verständigt. Die Regelung soll vorerst bis zum 15. Juni gelten.

Familiäre Gründe zählen

Wer zum Beispiel in Kehl über die Trambrücke in Richtung Straßburg geht, trifft am französischen Brückenfuß auf einen französischen Kontrollposten. Dieser lässt außer Grenzpendlern nur Personen durch, die einen triftigen Grund nennen können, warum sie Straßburger Territorium betreten möchten. Dazu zählen nun, anders als bisher, familiäre Gründe:

Formular notwendig

Menschen, die nach Frankreich einreisen möchte, müssen sich auf der Internetseite des französischen Innenministeriums oder unter www.kehl.de ein Formular herunterladen und ausfüllen. Das Formular steht in französischer und englischer Sprache zur Verfügung: https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage).