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Zahl der Verstöße gegen Corona-Verordnung steigt

Kehl: Bußgelder gegen Gaststättenbetreiber verhängt

Mehr Lockerungen, mehr Ärger. Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Kehl stellt vermehrt Verstöße gegen die Corona-Regeln in Gaststätten und vor allem in den Nachtclubs fest.

Diese dürfen, wie auch Diskotheken, zwar wieder geöffnet haben, allerdings nur als reine Schankwirtschaften; Tanzbetrieb bleibt untersagt. Während es in den Clubs um Verstöße genau gegen diese Regelung geht, der Mindestabstand zwischen den Gästen nicht eingehalten wird oder Kontaktlisten nicht oder nicht ordnungsgemäß geführt werden, müssen die Mitarbeiter des KODs immer wieder feststellen, dass in Gaststätten oder Cafés die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vom Personal nicht eingehalten wird.
„Gegen einige Gaststättenbetreiber wurden deshalb in den vergangenen Wochen bereits Bußgelder verhängt“, sagt Nico Tim Glöckner, Leiter des Bereichs Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung bei der Stadt Kehl. Werde wiederholt gegen die Maskenpflicht verstoßen, könne auch eine Schließung der Gaststätte verfügt werden, stellt er klar.
 
In drei Einrichtungen stellte der KOD bei seinen Kontrollen einen disko- oder clubähnlichen Betrieb fest, in zwei Fällen war der Mindestabstand zwischen den Gästen nicht gewahrt, oder sie standen, es waren ihnen keine festen Sitzplätze zugewiesen, wie es die Corona-Verordnung verlangt. Siebenmal mussten die Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes laut einer Pressemitteilung der Stadt Kehl beanstanden, dass die Kontaktdaten der Gäste gar nicht oder nicht ordnungsgemäß aufgenommen wurden. In allen Fällen droht den Betreibern der Clubs und Nachtlokale nun ein Bußgeldverfahren.