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Werbung und Privates muss getrennt sein

Karlsruhe: Schlappe für Influencerin Reif

Die Influencerin Pamela Reif muss auf ihrem Instagram-Account Fotos mit Links («Tags») zu Markenherstellern als Werbung kenntlich machen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Eine Kennzeichnung sei da erforderlich, wo in den Insta-Beiträgen sogenannte «Tap Tags» verwendet werden, die zu Herstellern oder Anbietern bestimmter Produkte wie Kleidung oder Kosmetika führen, betonte OLG-Richter Andreas Voß in seiner Urteilsbegründung. „Tap Tags“ sind anklickbare Bereiche innerhalb eines geposteten Bildes, die Links zu den Anbietern oder Herstellern bestimmter Produkte, insbesondere auf dem Bild zu sehender Kleidungsstücke oder anderer Gegenstände enthalten.
 
Über sechs Millionen Follower
 
Pamela Reif hatte die Ansicht vertreten, es handele sich lediglich um private Meinungsäußerungen und die „Tap Tags“ seien nur eingefügt, um Anfragen ihrer Follower zuvorzukommen. Dieser Auffassung ist der Senat jedoch nicht gefolgt, sondern hat dieses Vorgehen bei einem Instagram-Business-Account, wie ihn die Beklagte unterhält, als geschäftliche Handlung angesehen. Pamela Reif gehört zu den bekanntesten Influencern in Deutschland. Inzwischen folgen ihr 6,4 Millionen Menschen.