Spätestens nachdem mehrere Sharing-Unternehmen seit Oktober des letzten Jahres damit begonnen haben, die motorisierten Tretroller flächendeckend zur spontanen und kurzzeitigen Ausleihe anzubieten, gehören die Zweiräder zum Karlsruher Stadtbild. Im ersten Jahr der Nutzung wurden in Karlsruhe vielfach Alkoholverstöße festgestellt.
36 Fälle im Juli und 42 Fälle im August
"Vielfach wird der Scooter auf dem Heimweg gerade dann genutzt, wenn man alkoholbedingt besser die Finger davon lassen sollte", sagt der Leiter der Karlsruher Verkehrspolizeiinspektion Martin Plate. Deshalb weist die Karlsruher Polizei erneut darauf hin, dass es sich bei den motorisierten Tretrollern um Kraftfahrzeuge handelt, für deren Fahrer dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten.
Dieselben Grenzen wie im Auto
Das bedeutet auch, dass bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille eine Straftat vorliegen kann, wenn der E-Scooterfahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht. Ab 0,5 Promille wird dann in jedem Fall ein Bußgeld fällig und ab 1,1 Promille droht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren.