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Kündigung des Vertrags unwirksam

KSC: Niederlage im Rechtsstreit mit Vermarkter SPORTFIVE

Fußball-Zweitligist Karlsruher SC hat im Rechtsstreit mit seinem Vermarkter SPORTFIVE eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Karlsruhe erklärte die Kündigungen der Zusammenarbeit durch den KSC für nichts rechtskräftig.

Der Verein hatte den ursprünglich bis 2027 datierten Vertrag mit SPORTFIVE (ehemals Lagardère) im Dezember 2018 zum 31. März 2019 gekündigt. Eine weitere Kündigung folgte am 7. März 2019. Und das, obwohl sich beide Parteien auf einen Kündigungsausschluss geeinigt hatten.

Schadensersatzzahlungen drohen

Der KSC fühlte sich an diese Klausel jedoch nicht gebunden und kündigte den Vertrag trotzdem. Dagegen klagte SPORTFIVE und bekam vor dem Landgericht Recht. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil jetzt, nachdem der KSC Berufung eingelegt hatte. Jetzt muss der Verein also weiter mit SPORTFIVE zusammenarbeiten. Außerdem kommen Schadensersatzzahlungen in noch unbekannter Höhe auf ihn zu.

Revision nicht möglich

Eine Revision gegen dieses Urteil ist nicht zugelassen. Allerdings kann der KSC gegen diese Nichtzulassung innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Der Verein wartet eigenen Angaben zufolge jetzt die schriftliche Begründung des Urteils ab und wird dann über die weiteren Schritte beraten.