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Mögliche Auswirkung auf Bevölkerung vorgestellt

Karlsruhe: Gesundheitsamt stellt sich auf steigende COVID-19-Fälle ein

Bundesweit steigt die Zahl der an Corona Infizierten stark an und obwohl die Zahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Karlsruhe noch ein gutes Stück unterhalb des Schwellenwerts von 50 liegt, stellt sich das Gesundheitsamt auf weiter steigende Zahlen ein.

„Wenn sich die Infektionszahlen so weiterentwickeln, erreichen wir den Warnschwellenwert in wenigen Tagen“, machte Landrat Dr. Christoph Schnaudigel unmissverständlich klar. Um dann nicht einer aus dem Ruder geratenden Situation hinterherlaufen zu müssen hat sich das Gesundheitsamt schon im Vorfeld entsprechend aufgestellt. So wurden seit Beginn der Pandemie zusätzlich 40 Personalstellen geschaffen. Das neu gebildete COVID-19-Sachgebiet unterstützen bei Bedarf und flexibel 80 speziell geschulte Mitarbeiter aus anderen Bereichen der Landkreis- und auch aus der Karlsruher Stadtverwaltung; zusätzlich wurden von der Bundeswehr zehn Soldaten angefordert, die voraussichtlich Mitte nächster Woche bei der Kontaktpersonennachverfolgung zum Einsatz kommen.
 
Kontaktnachverfolgung immer schwieriger

 
Ging es noch vor wenigen Wochen um 300 bis 400 Kontaktpersonen, stieg diese Zahl in der vergangenen Woche auf über 1300. In der aktuellen Woche wurde diese Zahl bereits am Donnerstag übertroffen“, verdeutlichte Erster Landesbeamter Knut Bühler die Dynamik. Ab Montag arbeitet die gesamte Kreisverwaltung auch wieder im Krisenstab-Modus, das bedeutet, das auch unter hohem Druck Entscheidungen schnell getroffen und mit vereinten Kräften umgesetzt werden können.
 
Alarmstufe Gelb
 
Bereits bei der Inzidenz 35 gilt im öffentlichen Raum überall da, wo enger oder andauernder Kontakt zu anderen herrscht eine ergänzende Maskenpflicht. Feiern im öffentlichen Raum dürfen höchstens 25 Teilnehmer, im privaten Raum höchstens 15 Teilnehmer haben. Für die Gastronomie können die Ordnungsämter Sperrstunden verhängen und zusätzliche Auflagen und Kontrollen vornehmen, bei Veranstaltungen können Teilnehmerzahlen begrenzt werden.
 
Alarmstufe Rot
 
Ab der Inzidenz 50 gilt eine erweiterte Maskenpflicht. Veranstaltungen dürfen dann maximal 100 Teilnehmer haben, sofern ein abgestimmtes Hygienekonzept vorliegt. Bei Feiern im öffentlichen Raum sind höchstens zehn Teilnehmer erlaubt, die gleiche Zahl gilt auch bei Feiern im privaten Raum, wobei dann nur Personen aus maximal zwei Hausständen zusammenkommen können. Für die Gastronomie gilt ab 23.00 Uhr die Sperrstunde sowie ein Außenabgabeverbot von Alkohol.