Yves R. muss sich unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Außerdem werden dem heute 32-Jährigen Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Der als «Waldrambo und Waldläufer von Oppenau» bekannt gewordene Mann ist laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten schuldfähig. 21 Zeugen und zwei Sachverständige sollen an insgesamt fünf Verhandlungstagen gehört werden. Das Urteil wird am 19. Februar erwartet. Dem Angeklagten drohen bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Yves R lässt seine Anwälte sprechen
Zum Prozessauftakt hatte der 32 Jahre alte Yves R. ein Statement von seinen Anwälten verlesen lassen. Er habe vier Polizisten entwaffnet und sei dann mit deren Waffen geflohen". Der in Oberkirch geborene Tischler habe aber nie vorgehabt, damit jemanden zu verletzen. Ihn habe die Angst getrieben, verhaftet zu werden: «Ich bin ein freiheitsliebender Mensch», ließ der Angeklagte erklären.