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Briefwahl in Baden und der Pfalz

So beantragst du eine Briefwahl!

Die Landtagswahlen 2021 stehen vor der Tür. Zu Corona-Zeiten ist es jedoch nicht jedem möglich im Wahllokal wählen zu gehen. Daher kannst du auch eine Briefwahl beantragen. Dadurch schützt du nicht nur dich, sondern auch deine Mitmenschen!

Bis wann kannst du eine Briefwahl beantragen?

Bis zum 21. Februar 2021 sollten alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtung per Post zugeschickt bekommen haben. Darin ist auch das Antragsformular für eine Briefwahl enthalten. Du kannst die Briefwahl auch im Voraus ohne Wahlbenachrichtigung beantragen. 
 
Bis spätestens 12. März 2021 muss die Briefwahl jedoch angefordert worden sein. Anträge, die danach eingehen, werden nicht bearbeitet! 
 
Warst du aufgrund einer plötzlichen Erkrankung verhindert, kannst du eine Briefwahl noch bis zum 14. März (15 Uhr) beantragen!
 
Deine Briefwahlunterlagen müssen bis zum Wahlsonntag, 14. März (18 Uhr) eingegangen sein! Daher solltest du deine Wahlunterlagen rechtzeitig abschicken, spätestens 10. März! Ausnahmen gibt es hier keine.
 
Wie beantrage ich eine Briefwahl? 
 
Auf der Rückseite deiner Wahlbenachrichtigung ist das Antragsformular für eine Briefwahl. Dieses musst du ausgefüllt per Post, Fax oder E-Mail an das zuständige Amt verschicken, welches auf der Vorderseite deiner Wahlbenachrichtigung steht! Das zuständige Amt schickt dir daraufhin deine Wahlunterlagen.
 
Auf der Vorderseite deiner Wahlbenachrichtigung ist außerdem noch ein QR-Code aufgedruckt. Damit kannst du auch elektronisch deine Briefwahl anfordern. Du musst dir auf deinem Handy oder Tablet nur eine App herunterladen, mit der du diesen QR-Code scannen kannst. Anschließend kannst du auf den angezeigten Link klicken, die Datenschutzbestimmungen bestätigen und deine Briefwahlunterlagen beantragen!

Du kannst deinen Wahlschein auch persönlich im Amt beantragen, telefonisch jedoch nicht. Einen Grund für deine Briefwahl musst du nicht angeben.
 
Möchtest du die Briefwahl für jemanden anfordern, benötigst du eine schriftliche Vollmacht.
 
So füllst du deinen Wahlschein korrekt aus!
 
Wer per Briefwahl wählt, sollte einen Wahlschein, einen Stimmzettel des Wahlkreises, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag erhalten haben.
 
Dein Stimmzettel muss nach dem Ausfüllen in den blauen Stimmzettelumschlag. Dieser kommt dann mit deinem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag!