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Sperrzeit von 21:00 bis 5:00 Uhr

Karlsruhe: Nächtliche Ausgangssperre im Landkreis

Der Landkreis Karlsruhe hat eine Ausgangsbeschränkung per Allgemeinverfügung erlassen. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt und gilt nun von 21.00 Uhr (statt bisher 20.00 Uhr) bis 5.00 Uhr des Folgetags.

Das Gesundheitsministerium hatte Städte und Kreise mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner verpflichtet, Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr zu erlassen. Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Karlsruhe liegt aktuell bei 67 und ist in den letzten Tagen sogar wieder gestiegen. Die Infektionslage ist auch diffus, weil es mit Ausnahme eines aktuellen COVID-19-Ausbruches in einem Pflegeheim im Landkreis keine Infektionscluster oder bestimmbare Infektionsquellen gibt, sondern die Quelle bei jeder vierten Infektion unbekannt ist. Gleichzeitig ist die Zahl der mutierten hoch infektiösen Viren bereits auf 100 Fälle angestiegen.

Landrat Schnaudigel: „Deshalb haben wir derzeit gar keine andere Möglichkeit, als eine Allgemeinverfügung für eine Ausgangsbeschränkung zu erlassen“  

In Kraft treten wird sie bereits mit Beginn des 12. Februar und bis 7. März gelten. Ähnlich der bisherigen landesweiten Regelung ist der Aufenthalt außerhalb der Wohnung in den Nachtstunden nur bei bestimmten triftigen Gründen gestattet. Die Sperr-Zeit wird aber verkürzt und gilt nun von 21.00 Uhr (statt bisher 20.00 Uhr) bis 5.00 Uhr des Folgetags.