Der Waldläufer von Oppenau soll drei Jahre und neun Monate in Gefängnis. Das hat die Staatsanwalt im Prozess gegen den Einzelgänger Yves R. gefordert. Er hatte im Juli 2020 vier Polizisten in einer Waldhütte entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Die Polizei hatte tagelang mit einem Großaufgebot nach dem heute 32-Jährigen gesucht. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Der mehrfach vorbestrafte Mann verletzte dabei einen SEK-Beamten mit einem Beil am Fuß. Neben Geiselnahme werden ihm auch tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.
Tagelang ohne Essen auf der Flucht
Die Staatsanwaltschaft geht von einem minderschweren Fall von Geiselnahme aus. Der Angeklagte hatte frühzeitig ein Geständnis abgelegt und sich im Verfahren entschuldigt. Bei der Festnahme befand sich der Angeklagte in einer Ausnahmensituation. Ein Gutachter stellte eine verminderte Schuldfähigkeit fest, nicht jedoch für die vorangegangene Entwaffnung der Polizisten. Das Urteil wird am Freitag gesprochen.