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Verteidiger sehen keine Geiselnahme

"Waldläufer" von Oppenau geht in Revision

Der sogenannte Waldläufer von Oppenau akzeptiert sein Urteil nicht. Seine beiden Pflichtverteidiger haben Revision zum Bundesgerichtshof erhoben.

Vergangene Woche hatte das Landgericht Offenburg Yves R. zu drei Jahren Gefängnis wegen Geiselnahme verurteilt. Er hatte im Sommer 2020 in Oppenau bei einer Kontrolle vier Polizisten entwaffnet und sich danach tagelang im Wald versteckt.

Geiselnahme oder nicht

Die Verteidiger wehren sich nun dagegen, den Vorgang der Entwaffnung und Bedrohung der Polizisten als Geiselnahme zu werten, so wie es das Gericht getan hat. Sollte der Bundesgerichtshof ihrer Revision nachkommen, könnte es nochmal zu einer Hauptverhandlung kommen.