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Zwischen 21 und 5 Uhr müssen alle zu Hause bleiben

Ausgangsbeschränkung im Kreis Germersheim

Für die Menschen im Landkreis Germersheim gelten ab Samstag, 27. Februar 2021 Ausgangsbeschränkungen. Zwischen 21 und 5 Uhr dürfen sie dann ihre Häuser und Wohnungen nicht verlassen.

Ausnahmen gelten zum Beispiel für dringende Arztbesuche oder Wege von bzw. zur Arbeitsstelle. Die Regel gilt zunächst eine Woche bis zum 7. März. In dieser Zeit dürfen auch keine Menschen im Kreis Germersheim übernachten, die dort keinen Wohnsitz haben. Ausnahmen gelten zum Beispiel für Übernachtungen bei Lebenspartnern oder Verwandten in "gerader Linie".

Hoher Inzidenzwert

Grund für die Beschränkungen ist der hohe Corona-Inzidenzwert im Landkreis, der seit über einer Woche deutlich über 100 liegt. "Wir wissen, wie belastend diese Einschränkungen sind, wie sehr sich alle Lockerungen wünschen", sagt Landrat Fritz Brechtel. Dennoch sei diese gemeinsame Kraftanstrengung notwendig. Brechtels Appell: "Bitte helfen Sie mit, die Pandemie zu bekämpfen. Halten Sie sich bitte strikt an die Maßnahmen."