Seit Samstag (27. März) gelten damit für die Stadt Karlsruhe wieder die Regelungen für Kommunen mit einem Inzidenz-Wert unter 100. Damit werden einige Verschärfungen wieder aufgehoben, beispielsweise dürfen sich wieder zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen und der Einzelhandel darf wieder „Click and Meet“ anbieten. Darüber hinaus können Museen, Galerien sowie zoologische und botanische Gärten sowie Außen- und Innensportanlagen wieder öffnen.
Sämtliche Lockerungen gelten ausschließlich für den Stadtkreis Karlsruhe
Eine Rücknahme der „Notbremse“ auch im Landkreis Karlsruhe lässt die Coronaverordnung des Landes in Anbetracht der Inzidenzwerte im Kreisgebiet nicht zu, diese liegen seit Tagen konstant über der 100er-Grenze.