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Gefahr für die Bevölkerung

Landratsamt verbietet Rastatter Corona-Demo

Das Landratsamt Rastatt hat die für morgen in Rastatt geplante Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen verboten. Die Behörde befürchtet eine erhebliche infektiologische Gefahr für die Bevölkerung.

Die Versammlung unter dem Titel „Gegen Maskenpflicht, Tests, Impfungen und Einschränkungen der Grundrechte, für Selbstbestimmung!“ war für Samstag, 10. April 2021, auf dem Grünzug zwischen Mozart- und Beethovenstraße angemeldet worden. Nach einer Kundgebung sollte ein Demonstrationszug in die Rastatter Innenstadt führen.
 
Teilnehmer ohne Maske

Das Landratsamt begründet diesen mit der Stadt Rastatt abgestimmten Schritt damit, dass von der als „Großdemo“ mit rund 1.000 Teilnehmern angekündigten Veranstaltung eine erhebliche infektiologische Gefahr auf die Bevölkerung ausgehen würde. Der Untertitel der Demonstration „Zeig dein Gesicht für die Grundrechte“ impliziere, dass sich die Teilnehmer bewusst ohne Maske versammeln wollen. Dies widerspreche allerdings den einschlägigen Maßgaben zur Eindämmung des Corona-Infektionsgeschehens.
 
Hohe Inzidenz

Hinzu komme, dass bei der Demonstration von einem Zustrom von Teilnehmern aus anderen Stadt- und Landkreisen auszugehen sei. Dies würde das ohnehin bereits diffuse Infektionsgeschehen im Landkreis Rastatt, und speziell in der Stadt Rastatt, noch unkontrollierbarer machen. Die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis Rastatt liegt bereits jetzt (Stand 7. April 2021) bei 134 – es ist damit der fünfthöchste Wert im Land Baden-Württemberg. Insbesondere in der Stadt Rastatt wird der Wert mit 190,3 als „sehr hoch“ eingestuft.

Klinikum an Kapazitätsgrenze

Damit einhergehend hat das Klinikum Mittelbaden wegen der hohen Zahl an Corona-Patienten, insbesondere auf der Intensivstation, inzwischen seine Kapazitätsgrenze erreicht. Eine hohe Zahl weiterer Patienten, die als Folge dieser Demonstration erwartet würde, könnte die Lage im Klinikum Mittelbaden weiter verschärfen. Schließlich sei mit Gegenveranstaltungen zu rechnen, die weitere Menschen nach Rastatt an den Ort des Geschehens ziehen könnten.

Infektionsschutz schlägt Demonstrationsrecht
 
Das Gesundheitsamt hat das Grundrecht der Demonstrationsfreiheit ausführlich gegen den Infektionsschutz abgewogen und kommt in seiner siebenseitigen Begründung zum abschließenden Ergebnis: „Zusammengefasst fällt die Ermessensentscheidung zugunsten des Grundrechts Dritter auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus. Die Versammlung ist daher zu verbieten.“