Schon die Nacktaufnahme einer 13-Jährigen, die das Mädchen als vermeintlichen Liebesbeweis an ihren Freund schickt, gelte nach dem Gesetz als Kinderpornografie. Kinder und Jugendliche verbreiteten solche oder schlimmere Bilder, weil sie das cool fänden oder sich beweisen wollten, sagte Jaeger. «Die machen das auch als Mutprobe.»
Wenn Chatgruppen auffliegen, ermittelt die Polizei gegen alle Mitglieder
Verbreitung, Erwerb, Besitz oder Herstellung kinderpornografischer Bilder oder Videos sind strafbar und können auch mit Freiheitsstrafen geahndet werden, wie die Leiterin des Referats Prävention, Susanne Steudten, deutlich machte. Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern müssten sich über mögliche Konsequenzen wie Schadenersatzforderungen und Einträge ins Führungszeugnis im Klaren sein.