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Corona-Auflagen schrecken Organisatoren ab

Kehler Stadtfest erneut abgesagt

„Kehl feiert!“ ist erneut abgesagt: Ursprünglich sollte das Stadtfest am 10. und 11. September gefeiert werden, aufgrund der Corona-Bestimmungen sieht sich die Kehl Marketing GmbH als Veranstalterin aber außerstande, den Besuchern ein Stadtfest in ausgelassener und entspannter Atmosphäre zu bieten.

„Wir sind über die Entscheidung nicht glücklich“, teilen Kehl-Marketing-Geschäftsführerin Fiona Härtel, Tourismus-Leiterin Antje Lenz und Mitorganisator Wolfram Britz mit. Nach einer langen, entbehrungsreichen Zeit wollten die Organisatoren mit den Kehlerinnen und Kehlern sowie Besucherinnen und Besuchern „gerne wieder feiern“. Allerdings: „Wir denken, dass es aktuell nicht möglich ist, ein Stadtfest zu veranstalten, das den ursprünglichen Charakter und das offene Konzept von ‚Kehl feiert!‘ beibehält“, argumentiert Fiona Härtel.

Kontrollierter Besucherzugang

Unabhängig von der Inzidenzstufe setzt die aktuelle Corona-Landesverordnung für Stadt- und Volksfeste einen kontrollierten Besucherzugang voraus. Weiterhin besteht bei Stadtfesten die Pflicht, die Kontaktdaten der Gäste, die auf das Festgelände möchten, zu erheben. Wer nicht erfasst ist oder dies nicht möchte, darf das Veranstaltungsgelände nicht betreten. Auf dem Festgelände ist gemäß Corona-Verordnung der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wo dies nicht möglich ist, müssen Besucherinnen und Besucher eine Maske aufsetzen.

Auflagen passen nicht

„Sicherlich sind diese Vorschriften und eine gewisse Vorsicht bei größeren Menschenmengen notwendig und richtig“, sagt Fiona Härtel. Für “Kehl feiert!“ würde dies jedoch Einlasskontrollen, ein eingezäuntes Festgelände und kostenlose Tickets, die im Vorfeld unter Angabe der Kontaktdaten bestellt werden müssten, bedeuten. Weil diese Auflagen nicht so recht zu „Kehl feiert!“ passen wollen, findet das Stadtfest nun im zweiten Jahr in Folge nicht statt.