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Abkochen reine Vorsichtsmaßnahme

Coliforme Keime im Lingenfelder Wasser

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim und die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld sind weiterhin auf der Suche nach der Ursache der Grenzwertüberschreitung bei den coliformen Keimen im örtlichen Wassersystem. Am Montag wurde der erhöhte Wert bei einer Routineuntersuchung festgestellt.

Die Bevölkerung wurde daraufhin gebeten, das Trinkwasser, das zum Trinken, für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen oder zur Reinigung offener Wunden verwendet wird, in einem Wasserkocher aufzukochen und danach mindestens zehn Minuten abkühlen zu lassen. Diese Empfehlung gilt insbesondere für immungeschwächte Personen, Kleinkinder oder ältere Menschen. Etwas mehr als 6.000 Haushalte in den Gemeinden der Verbandsgemeinde Lingenfeld sowie der Ortsgemeinde Zeiskam sind von der Grenzwertüberschreitung betroffen.

Trinkwasser-Hotline eingerichtet

Das komplette Leitungssystem in den betroffenen Ortschaften wird derzeit mit normalem und nicht gechlortem Trinkwasser durchspült, anschließend werden Messungen vorgenommen. Inzwischen wurde seitens der Verbandsgemeindeverwaltung eine „Trinkwasser-Hotline“ eingerichtet. Unter der Nummer 06344-509409 informieren die Mitarbeitenden der Verbandsgemeindewerke von 8-13 Uhr über die aktuelle Lage, schriftliche Anfragen können an die Mail-Adresse [email protected] gestellt werden.

Keine Legionellen im Wasser

Coliforme Keime sind für Menschen prinzipiell nicht gefährlich. Sie finden sich überall in der Natur, beispielsweise in der Erde. Coliforme sind Bestandteil des sogenannten natürlichen Biofilms, der in jedem Wassernetz zu finden ist. Gerät dieser natürliche Schutz aus dem Gleichgewicht, können sich Bakterien und Keime besonders gut vermehren und verteilen. Es wurden keinerlei besorgniserregende Bakterien oder Legionellen im Trinkwasser der betroffenen Ortsnetze nachgewiesen. Da die Untersuchungen weiterhin anhalten, besteht keine Gefahr für die Bevölkerung. Die Empfehlung, Wasser abzukochen, ist eine gemeinsam verabredete Vorsichtsmaßnahme der beiden Verwaltungen.