Neue Corona-Verordnung: Diese Maßnahmen gelten ab 16. August in Baden-Württemberg
Ab Montag entfallen die vier Inzidenzstufen, stattdessen gilt für die Bewohner Baden-Württembergs jetzt die 3G-Regel. Alle Änderungen im Überblick.
Ab Montag entfallen die vier Inzidenzstufen, stattdessen gilt für die Bewohner Baden-Württembergs jetzt die 3G-Regel. Alle Änderungen im Überblick.
Mehr Freiheiten für immunisierte Personen
Geimpfte und genesene Personen haben nun uneingeschränkten Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen wie Theatervorführungen, Gastronomien, Museen etc. Ungeimpfte Personen müssen einen Testnachweis vorzeigen. Der Antigentest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein und der PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Religiöse Veranstaltungen sind von der Testplicht befreit.
Mehr dazu kannst du in diesen Artikel nachlesen:
Veranstaltungen
Private Veranstaltungen sind ohne Beschränkungen zulässig.
Die 3G-Regel gilt unter anderem in folgenden Bereichen:
Veranstaltungen im Freien dürfen bis zu einer Besucherzahl von 5.000 Personen stattfinden. Sind es mehr als 5.000 Besucher, dürfen die Plätze maximal zu 50 Prozent ausgelastet werden. Das bedeutet, dass nicht mehr als 25.0000 Personen vor Ort sein dürfen. Die 3G-Regel tritt ab einer Besucherzahl von 5.000, oder wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, in Kraft.
Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen
Auch Genesene und Geimpfte sind von der Maskenpflicht nicht befreit. Ab sechs Jahren muss jeder eine Maske tragen, außer im privaten Bereich oder bei anderen Ausnahmen, wie dem Vorweisen einer ärztlichen Bescheinigung. Auch die Hygiene- und Abstandsregelungen bleiben unverändert.