Der Geschädigte erlitt Brandverletzungen an beiden Händen und Armen. Schwerere Verletzungen und der Tod des Geschädigten konnten dadurch verhindert werden, dass er ins Haus flüchten konnten und das Feuer mit seinen Händen ausschlug. Das Wohnanwesen geriet vollständig in Brand. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf insgesamt etwa 1.400.000 Euro. Die sonstigen im Haus wohnenden Personen blieben unverletzt. Der Beschuldigte konnte etwa zwei Stunden nach der Tat im Bereich Rheinstetten vorläufig festgenommen werden.
Update (5.10.22): Der 88-Jährige Angeklagte, der seinen Schwiegersohn angezündet haben soll, hat im Prozess Absicht bestritten. Vor dem Landgericht Karlsruhe sagte der Mann, er habe nach finanziellen Streitigkeiten mit seiner Tochter und dem Schwiegersohn eigentlich nur ein Zeichen setzen wollen, dass es so nicht weitergehe. Ziel sei es gewesen, eine Scheibe anzuzünden - nicht aber das Haus und seinen Schwiegersohn. Das Opfer sagte hingegen aus, dass der Schwiegervater nach seiner Einschätzung gezielt gehandelt habe.