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Baden-Württemberg: Fasching 2022 findet statt

Fasching soll in Baden-Württemberg dank der 2G-Regel wieder stattfinden. Für Straßenveranstaltungen entwickeln Arbeitsgruppen ein Hygienekonzept.

Hygienekonzepte ermöglichen Feier

Fastnacht soll nicht wie letztes Jahr auf Eis gelegt werden. Das Gesundheitsministerium berichtete am Freitag, dass sie, die Narrenverbände sowie der Städte- und Gemeindetag über die Bedingungen gesprochen haben, um das Fest trotz der Pandemie zu ermöglichen. Als Grundlage nannten sie die bestehenden Corona-Regelungen und Hygienevorgaben.

Demnach soll bei Saalveranstaltungen im Inneren die 2G-Regel (Geimpft und Genesen) gelten. Veranstalter könnten so zudem auf die Maskenpflicht sowie Abstandsregeln verzichten und die Räume komplett auslasten.

Für Veranstaltungen auf der Straße haben sie ein Hygienekonzept entwickelt. Wie es genau aussieht, ist aber noch offen. In der Pressemitteilung des Sozialministeriums Baden-Württemberg heißt es:

Die Elemente 2G, 3G, Abstand und Maske werden dabei eine wichtige Rolle spielen.

Prof. Dr. Uwe Lahl, Amtschef des Gesundheitsministeriums, zeigt sich optimistisch:

Die Infektionslage ist stabil, immer mehr Menschen sind geimpft oder genesen. (…) Geimpfte und Genesene sollen unbeschwert feiern können. Ich bin sehr froh, dass dies auf große Zustimmung bei den Narren- und Karnevalsverbänden gestoßen ist. Auch für die Straßenfastnacht im Außenbereich wird die Arbeitsgruppe gute Lösungen finden.