Die derzeit hoch dramatische Corona-Infektionslage hat landesweit die Alarmstufe II ausgelöst, verbunden mit zahlreichen Regelungen und Einschränkungen. Täglich sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) unterwegs, diese Regelungen zu überprüfen. In der vergangenen Woche kontrollierten sie schwerpunktmäßig Betriebe der sogenannten körpernahen Dienstleistungen, wie Friseure, Kosmetikstudios oder Sonnenstudios. Außerdem wurde die Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung in Gastronomiebetrieben überprüft.
Insgesamt suchten die Kontrolleure 54 Betriebe auf.
Im Einzelnen waren dies 16 Friseurbetriebe, sechs Kosmetik- und Massagestudios, drei Wettbüros, drei Sonnenstudios und 26 Gastronomiebetriebe. In 17 Betrieben gab es zum Teil erhebliche Beanstandungen. So fand in vier Betrieben keine Kontrolle der 2G- beziehungsweise 3G-Regelung statt. Die meisten, nämlich 13 Verstöße, verzeichnete der KOD bei der Kontaktnachverfolgung und fehlerhafter oder gar nicht vorhandener Listen. Gegen alle beanstandeten Betriebe wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 18 zusätzliche Kontrollen in Gastronomiebetrieben fanden in Rastatt während der landesweiten Schwerpunktaktionen am 25. und 26. November statt. Hier mussten die städtischen Ordnungshüter fünf Verstöße feststellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Höhe der Bußgelder ist wie folgt gestaffelt: Für den ersten Verstoß ist ein Bußgeld in Höhe von 325 Euro fällig, für den zweiten 650 Euro und beim dritten Mal 1.000 Euro.