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Mehr als vier Jahre Haft

Rottweil: Urteil im Untreue-Prozess gegen Gerichtsmitarbeiter

Das Landgericht Rottweil hat einen ehemaligen Mitarbeiter wegen Untreue zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Der Mann ordnete laut Gericht unberechtigte Auszahlungen an.

Der 61-Jährige hatte aus Sicht des Gerichts über einen Zeitraum von fünf Jahren in 117 Fällen Zahlungen auf Konten veranlasst, auf die er Zugriff hatte. Dabei sei ein Schaden von rund 331 000 Euro entstanden. Der heute 61 Jahre alte Beamte soll das Geld für eigene Zwecke verwendet haben.

Geld auf Konten der Frau und Cousine überwiesen

Der Mann ordnete laut Gericht unberechtigte Auszahlungen an und verbuchte sie daraufhin von den Überweisungen der Landesoberkasse für sich. Dazu nutzte er unter anderem Konten seiner Ehefrau und einer Cousine. Nur der Angeklagte hatte Zugriff auf diese Konten. Die beiden Frauen standen nicht als Angeklagte vor Gericht. Sie haben sich wegen Beihilfe schuldig gemacht. Gegen die Ehefrau wurde die Einziehung eines Betrags in Höhe von rund 177 000 Euro angeordnet - gegen die Cousine in Höhe von rund 6000 Euro.