Die Festnahme am 18. November hatte für Aufsehen gesorgt. Auf Videosequenzen war zu sehen, wie der 31-jährige Gambier von zwei Beamten in Zivil auf einer Straße unsanft zu Fall gebracht und mit dem Bauch auf dem Boden gefesselt wurde. Ein Beamter hatte mit dem Knie auf dem Hals den nackten Mann auf dem Asphalt fixiert. Die Szene erinnerte an den Fall des US-Amerikaners George Floyd, der bei einer ähnlichen Polizeiaktion im Mai 2020 ums Leben gekommen war.
Eigen- und Fremdgefährdung
Laut Staatsanwaltschaft waren die Voraussetzungen für die Anwendung unmittelbaren Zwangs nach dem Polizeigesetz erfüllt. Von dem alkoholisierten Mann, der sich in einem psychischen Ausnahmezustand befunden habe, sei eine Eigen- und Fremdgefährdung ausgegangen.
"Situativ sicherstes Mittel"
Bei der maximal zwei Minuten dauernden Fixierung durch das Knie auf dem Schulterblatt habe es sich um das "situativ sicherste Mittel" gehandelt, um mögliche weitere Versuche zu verhindern, sich der Festnahme zu entziehen. Der Festgenommene sei nicht verletzt worden; es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass er Schmerzen erlitt.
Psychose durch Drogen
In einer Spezialklinik wurde bei dem Mann eine drogeninduzierte Psychose diagnostiziert. Er war schon zuvor wegen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Körperverletzungsdelikten sowie einem weiteren Nackt-Spaziergang aufgefallen.