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Infizierte Tiere müssen nicht getötet werden

Vogelgrippe in Karlsruhe: Vorsichtiger Optimismus

Der Zoo Karlsruhe erhält, nachdem sich die Vogelgrippe weiterhin zurückzieht, eine Ausnahmegenehmigung von der Stadt Karlsruhe. Infizierte Tiere müssen demnach nicht getötet werden.

Seit Tagen gibt es keine neuen Todesfälle mehr bei den Enten, Gänsen und Pelikanen aufgrund der Vogelgrippe. "Es macht uns vorsichtig optimistisch, dass wir nach den 27 toten Tieren bei rund 90 Ansteckungen keine weiteren großen Verluste mehr haben könnten", sagt Zoodirektor Dr. Matthias Reinschmidt.

Zoo erhält Ausnahmegenehmigung

Nach EU-Gesetzgebung müssten nach amtlicher Bestätigung des Ausbruchs einer Seuche wie der Vogelgrippe alle infizierten Tiere vorbeugend getötet werden. Aufgrund der sich zurückziehenden Vogelgrippe im Karlsruher Zoo greift jedoch eine Ausnahmeregelung, die dies verhindert.

Durchseuchung positiver Tiere 

"Wir werden ganze Einheiten positiver Tiere durchseuchen lassen dürfen, warten also ab, dass sich das Immunsystem der Tiere mit dem Virus auseinandersetzt und dieses eliminiert", erläutert Zootierarzt Dr. Lukas Reese. Der Karlsruher Zoo ist der erste Zoo in Deutschland, der in dieser Form vorgeht.