Maskenpflicht im Karlsruher Rathaus gilt weiter
Seit Anfang dieser Woche besteht mit der neuen Corona-Verordnung des Landes eine Maskenpflicht nur noch in wenigen Bereichen. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gilt für Besucherinnen und Besucher städtischer Gebäude und Einrichtungenaber, dass in geschlossenen Innenräumen der Stadtverwaltung Karlsruhe mindestens das Tragen einer sogenannten "OP-Maske" erforderlich ist.