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Störung der Totenruhe

Baden-Baden: Prozess um Mord an Sechsjähriger

Wegen Mordes an einer Sechsjährigen und Störung der Totenruhe muss sich ein Mann ab Mittwoch vor dem Landgericht Baden-Baden verantworten. Der Vorfall aus der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres in Baden-Baden hatte weit über die Region hinaus Aufsehen erregt.

(dpa) Der heute 34-jährige Deutsche soll das Mädchen laut Staatsanwaltschaft mit einem Messer getötet haben, «um sich hierdurch und anschließend mithilfe ihres Leichnams sexuell zu erregen». Danach habe er versucht, eine Explosion zu
verursachen - obwohl vier Verwandte in dem Gebäude schliefen. Er selbst wollte sich laut Staatsanwaltschaft das Leben nehmen. Für den ersten Verhandlungstag ist laut einer Gerichtssprecherin neben der Verlesung der Anklage die - mögliche - Einlassung des Angeklagten und der Beginn der Beweisaufnahme vorgesehen. 4 von 13 Zeugen sind geladen, darunter drei Polizisten. Zudem will das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen befragen. Das Landgericht hat acht Verhandlungstage bis Ende September angesetzt.
 
Mann wollte Tat vertuschen
 
Erst nach und nach teilte die Staatsanwaltschaft die Details mit, die für manche wohl schwer erträglich sein dürften: Mit einem Messer soll der Mann das Kind getötet haben. Mehrfach und in massiver Weise habe er sich an dem toten Körper sexuell vergangen und ihn unter anderem im Intimbereich verstümmelt, teilte die Behörde mit. Die Sechsjährige ist nach Angaben der Ermittler eine Spielplatzfreundin des Sohnes des Angeklagten gewesen. Mit der Explosion habe der Mann die Tat vertuschen wollen.

Andere Eltern beschrieben ihn vom Spielplatz als liebevollen Vater

Zeugen, die den nicht vorbestraften Mann vom Spielplatz kennen, hätten ihn als liebevollen Vater beschrieben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Eine Untersuchung durch einen Psychiater habe der Angeklagte verweigert. Er habe mehrere Suizidversuche unternommen.