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Vater muss für 15 Jahre ins Gefängnis

Urteil im Frankenthaler Babymordprozess gefallen

Im Mai 2016 soll ein Vater seine erst zwei Monate alte Tochter aus dem zweiten Stock geworfen und getötet haben. Heute wurde vor dem Frankenthaler Landgericht das Urteil gesprochen

Die Verteidigung plädierte zunächst auf Freispruch, weil der Mann zur Tatzeit unter Drogen stand. Die Anklage dagegen forderte eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren. Nun muss der Vater des getöteten Babys für 15 Jahre ins Gefängnis. Die Richter sehen den Vorwurf des Mordes und der gefährlichen Körperverletzung sowie der Geiselnahme gegen den 35 Jahre alten Deutschen als bewiesen.
 
Der Angeklagte saß zuletzt gut zwei-einhalb Jahre in Untersuchungshaft. Seit Januar diesen Jahres ist er auf freiem Fuß. Die Begründung des Oberlandesgerichts in Zweibrücken: es gibt keinen guten Grund dafür, dass der Vater so lange ohne Urteil in Untersuchungshaft sitzt.

Unterbrechungen und Neuansetzung

Der Prozess zog sich über 2 Jahre, da es immer wieder Unterbrechungen gab. Erst wurde die Richterin krank, dann gab es terminliche Schwierigkeiten und dann verlies der Verteidiger seinen Mandanten. Der Verteidiger des Angeklagten im Baby-Mord Prozess von Frankenthal hatte Anfang Februar nach einem Streit mit den Richtern den Gerichtssaal verlassen und den Angeklagten einfach sitzen lassen. Grund war, dass gleichzeitig der BASF-Prozess fortgesetzt wurde, bei dem der Verteidiger einen Nebenkläger vertritt. Die Richter hatten ihm nicht erlaubt zu gehen, da seine Rolle als Verteidiger wichtiger sei.