Apothekenautomat bleibt verboten
Das Oberlandesgericht hat heute ein Verbot des Apothekenautomats bekräftigt.
Das Oberlandesgericht hat heute ein Verbot des Apothekenautomats bekräftigt.
Es bleibt dabei: In Deutschland darf es weiterhin keine Medikamente aus dem Automaten geben. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Mittwoch das Verbot eines Apothekenautomaten in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) bestätigt. Vorerst zumindest. Begründung des Gerichts, der Automat sei wettbewerbswidrig. DocMorris, die Versandapotheke aus den Niederlanden, hatte hier vor zwei Jahren den ersten Automaten dieser Art in Deutschland in Betrieb genommen. Das Projekt wurde allerdings nach einigen Wochen gerichtlich gestoppt.
Per Vidochat konnten die Kunden mit einem Apotheker in den Niderlanden sprechen und Medikamente aus dem Automaten bekommen. Dagegen geklagt hatten u.a. der Landesapothekerverband Baden-Württemberg und zwei Apotheker aus der Umgebung – mit Erfolg. Das Oberlandesgericht sieht hier einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz. Denn nur Apotheker dürfen verschreibungspflichtige Medikamente ausgeben. Das Argument von DocMorris, es handle sich um einen Versandhandel, ließ das OLG nicht gelten. Es sei kein Versand, wenn die Arzneimittel ohne konkrete Bestellung in Hüffenhardt gelagert und dann auf Kundenwunsch abgegeben werden. Versand würde bedeuten, dass die Arzneimittel erst bestellt werden, bevor sie bereitgestellt, verpackt oder versendet werden. Außerdem soll die reine Kontrollen per Video nicht der deutschen Apothekenbetriebsordnung entsprechen, so das Gericht. Es könne nicht gewährleistet werden, dass Änderungen auf der Verschreibung bei Abgabe des Arzneimittels vermerkt werden.
In Revision darf DocMorris nicht gehen, kann aber eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und so vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte Anfang April das Betriebsverbot des Regierungspräsidiums bestätigt.