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Vater lässt Kind in heißem Auto

Passanten schlagen Scheibe ein und befreien den 4-jährigen Jungen.

Ein Mann hat am Mittwochabend sein Kind im Auto auf einem Supermarktparkplatz in Neustadt/Weinstraße zurückgelassen. Passanten entdeckten den 4-Jährigen und wählten den Notruf. Sie erzählten, dass sich das Kind seit einer halben Stunde alleine in dem verschlossenen Auto in der prallen Sonne befindet. Als die Rettungskräfte eintrafen hatten die Passanten schon die Scheibe am Auto eingeschlagen, weil sie sich große Sorgen machten. Wie sich zeigte nicht unbegründet, denn der Junge hatte eine erhöhte Temperatur von 37,5 Grad. Als der Vater zurückkam, zeigte der sich uneinsichtig. Die Polizei ermittelt jetzt gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung. Das Kind wurde vom Rettungsdienst zum Kinderarzt gebracht.
 

Wann darf ich eine Scheibe einschlagen?
Die Passanten erwartet keine Strafe für ihr Handeln. Sie sind durch das sog. Nothilfe-Recht geschützt, d.h. sie haben zum Wohle des Kindes gehandelt, um dessen Leben zu retten. Dadurch können sie nicht wegen Sachbeschädigung belangt werden.