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Prozess um BASF-Explosion: Urteil gesprochen!

Seit drei Jahren beschäftigt uns in der Rhein-Neckar-Region dieser Prozess. Es geht dabei um die BASF-Explosion, bei der am 17. Oktober 2016 fünf Menschen ums Leben gekommen sind - vier Feuerwehrmänner und ein Matrose. Die Anklage gegen den Schweißer Andrija K. lautete danach: fahrlässige Tötung in fünf Fällen, fahrlässige Körperverletzung und Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion. Heute ist im Landgericht Frankenthal das Urteil gefallen.

Das Urteil im BASF Prozess

Der Angeklagte Andrija K. wurde für schuldig befunden. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen und sechs Fällen von fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

Im Vorfeld der Urteilsverkündung des BASF-Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft ein Jahr Bewährungsstrafe gefordert. Der Verteidiger von Andrija K. plädierte dagegen auf ein halbes Jahr auf Bewährung, während die Nebenkläger eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren forderten. Sie werfen dem Schweißer grobes Verschulden vor.
Rückblick: Die BASF-Explosion im Oktober 2016

Am 17. Oktober 2016 hatte der Mitarbeiter einer Spezialfirma ein falsches Rohr angeschnitten. Binnen sechs Minuten ist diese Leitung, durch die Ethylen floss, geborsten. Durch die Entzündung kam es zu mehreren Explosionen, Druckwellen und meterhohen Flammen. Die Rauchwolke war kilometerweit in der ganzen Rhein-Neckar-Region zu sehen. In dem Zuge wurden Gebäude evakuiert und der Steamcracker und weitere Anlagen heruntergefahren. Bei der Explosion und den Löscharbeiten wurden fünf Menschen getötet - vier Feuerwehrmänner und ein Matrose. Zudem wurden 44 weitere Menschen teils schwer verletzt. Darunter auch der angeklagte Schweißer Andrija K., der selbst Verbrennungen 2. und 3. Grades davon trug. Zudem entstand ein Sachschaden und anschließende Folgekosten von rund 500 Mio. Euro.
 

  
Der Verlauf des BASF-Prozesses

Neben der Anklage gegen Andrija K., der seit diesem Ereignis an Angstzuständen und Depressionen leidet, wurde auch über die Mitschuld der BASF an diesem Unfall diskutiert. Dem Chemieunternehmen wird seitens der Nebenklage vorgeworden, dass die Explosion hätte verhindert werden können, wenn es eine Brandschutzschicht auf dem Rohr gegeben hätte, was auch ein Gutachter des TÜVs in seiner Aussage bestätigte. Er sagte, dass eine Brandschutzverkleidung die Ereignisse um bis zu zwei Stunden hätte hinauszögern können, um entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch die Beschriftung der Rohre und die Platzverhätlnisse in dem Rohrgraben wurden von dem Gutachter bemängelt.