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Zu wenige zureichende tatsächliche Anhaltspunkte

Brand in Lambrecht - Verfahren eingestellt

Der tödliche Brand in Lambrecht wird jetzt ad acta gelegt.

Im Februar dieses Jahres war es hier zu einer Tragödie gekommen, als in einem Mehrfamilienhaus ein Feuer im Dachgeschoss ausgebrochen war. Der Auslöser war - einem schriftlichen Gutachten zufolge -  Asche oder Zigarettenresten, die nicht vollständig erloschen in einem Abfallsack in der Küche entsorgt worden war. In der Wohnung wurden fünf Leichen gefunden.

Der Obduktionsbericht ergab eine Rauchgasvergiftung bei allen Toten. Da sie alle stark alkoholisiert waren, nahmen sie die Gefahr nicht wahr. Die Blutwerte ergaben eine Konzentration von 3,1 bis 4 Promille Alkohol.

Hätte das nicht verhindert werden können?

Rauchmelder hatte der Vermieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter hatte diese jedoch nicht ausgepackt und installiert. Die Geräte wurden in der Wohnung gefunden, teilweise noch originalverpackt. Bei manchen war die Batterie bereits eingelegt, was für eine vorherige Verwendung bzw. Installation sprechen könnte. Ein Tatverdacht gegen den Vermieter wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen besteht nicht.

Selbst, wenn der Mieter die Rauchwarnmelder regelhaft angebracht hätte, kann aus rechtsmedizinischer Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass sich alle fünf Personen durch die Alkoholisierung schon nicht mehr in der Lage befunden haben, auf sie zu reagieren.

Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten gibt es nicht. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) kürzlich das Todesermittlungsverfahren eingestellt.