Im Winter 2015 wollte der Kläger seine Bulldogge in der Nähe von Weinheim ausführen. Diese kamen an einem Auto vorbei, wo die Besitzerin gerade den Kofferraum öffnete, um ihren Terrier anzuleinen. Dieser sprang jedoch aus dem Kofferraum heraus und griff die Bulldogge an. Ein Gemenge entstand, in dessen Verlauf der Kläger stürzte und vom Terrier in sein Ohr gebissen wurde. Er musste ärztlich versorgt werden, war fünf Tage lang arbeitsunfähig und trägt nun eine Narbe.
Daraufhin zog dieser vor Gericht. Das Landgericht Mannheim wies jedoch seine Klage ab, da man nicht vollständig nachvollziehen konnte, ob der Kläger von seiner eigenen Bulldogge oder dem fremden Terrier gebissen wurde.
Mit dieser Entscheidung war der Kläger jedoch nicht zufrieden und ging in Berufung.
Nun entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe im Sinne des Klägers. Das Gericht sieht die Verantwortung der Bisse, sowie die daraus folgenden Verletzungen, bei der Terrier-Besitzerin. Der Hund war nicht angeleint und es war der Beklagten bereits bekannt, dass ihr Hund aggressiv sein könnte. Nur wenige Wochen vor dem Ereignis hatte ihr Hund bereits einen anderen Hund angegriffen und dessen Besitzerin in die Hand gebissen.
Durch diesen Urteilsspruch muss die Beklagte den gesamten finanziellen Schaden von 3.100 Euro zahlen. Zusätzlich kommt noch eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2.000 Euro. Das Urteil des Oberlandesgericht ist rechtskräftig.