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Alle drei Angeklagte verurteilt

Kampfhund-Prozess von Leimen: Das Urteil ist gefallen

Im Kampfhund-Prozess von Leimen ist heute im Heidelberger Landgericht das Urteil gegen die drei Angeklagten gefallen. Alle drei Männer wurden für schuldig befunden.

Der 17-jährige Hauptangeklagte (damals 16 Jahre) wurde wegen schwerer Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Sein 22-jähriger Begleiter wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro (zu zahlen in je 50 Euro Raten) verurteilt.
  
Der 22-jährige Halter des Hundes und Bruder des Hauptangeklagten wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung sowie einer 5000 Euro-hohen Geldstrafe verurteilt, die in je 250-Euro-Raten abzubezahlen ist.

Die beiden Hunde, die am Pfingstmontag dieses Jahres einen 15-jährigen Jungen an Gesicht und Körper schwer verletzt hatten, werden eingezogen. Zwei der nun verurteilten Täter hatten die Hunde, die nicht angeleint und ohne Maulkorb geführt wurden, auf den 15-Jährigen gehetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den jüngsten Angeklagten eine Jugendhaftstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten gefordert. Für die weiteren Angeklagten plädierte sie für die auch verurteilte Strafe von einem Jahr Haft auf Bewährung.