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Der Fall geht vor den Bundesgerichtshof

Kampfhundeprozess: Angeklagte gehen in Berufung

Vor knapp einer Woche wurde das Urteil gesprochen im Leimener Kampfhundeprozess. Jetzt gehen die Angeklagten in Berufung.

Zweieinhalb Jahre Jugendstrafe, so lautete das Urteil gegen den 17-jährigen Hauptangeklagten vor dem Heidelberger Landgericht. Er hatte zusammen mit einem Begleiter zwei Kampfhunde auf einen damals 15-jährigen Jungen gehetzt. Der Junge hatte teils lebensbedrohliche Verletzungen davon getragen. Der Begleiter des Hauptangeklagten, sowie sein älterer Bruder, dem die Hunde gehören, wurden zu jeweils einem Jahr auf Bewährung, samt Schmerzensgeldzahlungen verurteilt. Bis Montag, 24 Uhr hatten die Angeklagten Zeit Berufung einzulegen und das haben sie auch getan.
Verteidigerin Andrea Combé bestätigte im Vorfeld der Urteilsverkündung, dass die Interessen der beiden Parteien weit auseinander lägen. So ist es nicht verwunderlich, dass die Angeklagten jetzt in Berufung gehen. Die Verteidigung forderte für den Hauptangeklagten eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, für den Hundebesitzer eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr auf Bewährung und für den Begleiter einen Freispruch.
Laut Angaben der RNZ wird das Urteil nun auf Rechtsfehler geprüft. Es handle sich bei diesem Fall, anders als bei einer normalen Berufung, um eine Rechtskontrolle. Dabei wird untersucht, ob das Strafrecht richtig angewandt wurde oder Verfahrensfehler vorliegen. Die Prüfung kann allerdings noch dauern, da zuerst die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen muss. Da sich der 17-jährige Hauptangeklagte allerdings in Haft befindet, könnte es sein, dass der Prozess beschleunigt wird.