Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Angeklagter soll seine ehemalige Lebensgefährtin erstochen haben

Anklage gegen 29-Jährigen wegen Totschlags

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat Anklage gegen einen 29-Jährigen wegen Verdachts des Totschlags erhoben.

Tatverlauf

Der Mann deutscher Staatsangehörigkeit soll am 15. August 2019 gegen 20:00 Uhr seine ehemalige Lebensgefährtin angerufen haben. Dabei habe er ihr mitgeteilt, dass sie die verbliebenen Sachen aus der ehemals gemeinsamen Wohnung holen könne. Gegen 21:48 Uhr soll die Frau in die Wohnung in Mannheim-Rheinau gekommen sein. Daraufhin soll der Angeschuldigte seine ehemalige Lebensgefährtin gegen 22:10 Uhr gepackt haben und sich auf dem Bett auf ihren Oberkörper gesetzt bzw gekniet haben. Dann soll er 22 Mal mit einem Messer auf den vorderen Bereich ihres Halses eingestochen haben. Die Frau verstarb durch den hohen Blutverlust. Bei der Tat soll der Angeklagte unter Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden haben. Da der genaue Tatablauf nicht geklärt werden konnte und nicht sicher Mordmerkmale nachgewiesen werden konnten, konnte keine Anklage wegen Mordes erhoben werden.  

Anklage gegen Tatverdächtigen

Am 16.08.2019 hat die Polizei gegen 18:45 an der Wohnungstür geklingelt. Daraufhin soll sich der Angeschuldigte mit Suizidabsicht vom Dachbalkon des 5. Obergeschosses gestürzt haben. Er hat schwer verletzt überlebt. Aufgrund seines Gesundheitszustands wegen des Sturzes wurde der Haftbefehl gegen den 29-Jährigen im Dezember 2019 nicht vollzogen. Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, dass die Eltern der Getöteten als Nebenkläger auftreten dürfen. Die Schwurgerichtskammer muss jetzt über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.