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Er soll einen 18-Jährigen erstochen haben

Frankenthal: Mordanklage gegen 23-Jährigen

Gegen einen 23-Jährigen, der sich seit November 2019 in Untersuchungshaft befindet, hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Er soll einen 18-Jährigen in Frankenthal mit einem Stich in den Hals getötet haben.

Gegen den inzwischen 23-jährigen Mann hat die Staatsanwaltschaft Frankenthal Anklage wegen Mordes und wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Ihn wird vorgeworfen am 10. November 2019 in seiner Wohnung in Frankenthal ohne Grund mit einem Hammer gegen die linke Kopfseite und heftig gegen den Hinterkopf seines Bekannten geschlagen zu haben. Dadurch erlitt der 18-Jährige Blutungen in der linken Gesichtshälfte und eine Platzwunde am Hinterkopf.

Darauf habe der Angeschuldigte sich dazu entschlossen seinen Bekannten zu töten, um zu verhindern, dass dieser ihn wegen des Angriffs mit dem Hammer bei der Polizei anzeigen würden. Er habe ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 13,5 cm genommen und dann mit Tötungsabsicht zwei Mal in Richtung des Halses seines Bekannten eingestochen.
  
Bei dem Angriff erlitt das Opfer eine Schnittverletzung an der linken Schulter und eine Stichverletzung an der linken Seite des Halses. Der 18-Jähriger verstarb am Tag der Tat um 23.45 an seiner Verletzung am Hals, durch akuten Blutverlust und einer Luftembolie.
Der Angeschuldigte gilt aufgrund seines Hanges zu erheblichen Straftaten für die Allgemeinheit als gefährlich. Bislang hat er die ihm vorgeworfenen Taten nicht gestanden.

Das Landgericht Frankenthal muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung.