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Ein seltener Anblick für alle Mannheimer

Leergefegtes Mannheim: Betretungsverbot an verschiedenen Orten

Die Stadt Mannheim erließ am 23. März ein Betretungsverbot für viele Sehenswürdigkeiten Mannheims. Die Anordnung soll zunächst bis zum 19.04.2020 um 24.00 Uhr gelten. Unsere Gallerie zeigt, wie leergefegt Mannnheim nach den neuen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus ist.

Vom neuen Betretungsverbot der Stadt sind betroffen:

  • Die Rheinterrassen (zwischen Konrad-Adenauer-Brücke und Waldpark)
  • Die Neckarwiesen (auf beiden Seiten des Neckarufers zwischen Industriestraße und Carlo-Schmid-Brücke)
  • Der Paradeplatz, O 1 (die gesamte Platzfläche, ausgenommen die herumführenden Gehwege)
  • Das Wasserturmgelände (die gesamte Grünanlage sowie die befestigte Fläche um den Wasserturm, ausgenommen die herumführenden Gehwege sowie die Querungsstelle für Fußgänger und Radfahrer zwischen Tattersallstraße und Rosengarten/Berliner Straße)
  • Bereits am Sonntag wiesen Polizeiabsperrbänder auf das Verbot hin. Die verlassenen Straßen und Sehenswürdigkeiten gaben für viele Mannheimer ein gänzlich unbekanntes Bild ab.