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„Corona-Streife“ meldet rund 200 Verstöße

So viel vorne weg: Der "Überwiegende Teil" der Bevölkerung hält sich an die Vorgaben der Kontaktbeschränkung, dennoch gibt es immer noch unbelehrbare Bürger. Mehr als 200 Personen haben am Wochenende in der Metropolregion Rhein-Neckar gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen, meldet die Polizei.

Mit mehr als 60 zusätzlichen Streifen war die Polizei am Wochenende in Mannheim, Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis unterwegs. Von Freitag- bis Samstagabend hatte die Polizei Mannheim 280 Fahrzeuge und 2.055 Personen kontrolliert. Darunter gab es 205 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (MA: 120; HD: 32; RNK: 53).

Party daheim und ein Versteckspiel
Eine kleine Partymeute trieb es Freitagabend in Laudenbach bunt. Kurz nach 21 Uhr hat die Polizei die Feier beendet. Alle sechs Gäste zeigten sich uneinsichtig, deshalb müssen sie jetzt ein Bußgeld zahlen. Etwas schlauer wollten fünf Feiernde Samstagmorgen in Leimen sein. Weil sich Nachbarn über den Lärm beschwerten, rückte die Polizei an. Die Wohnungsinhaberin gab sich zunächst unwissend, allerdings machten Gläser auf dem Tisch die Beamten stutzig. Vier Partygäste hatten sich hinter einem Bett im Schlafzimmer versteckten.

Teurer Abend für Kneipenwirte
Besonders Dicke kam es Freitagabend für einen Gastwirt im Mannheimer Stadtteil Wallstadt. Kurz nach 23 Uhr waren 12 Gäste in der Gaststätte und zechten. Nach außen hin sollte durch die heruntergelassenen Rollläden und die verschlossene Eingangstür ein "Nichtbetrieb" vorgetäuscht werden. Weil sie aber nicht gerade leise waren, flog die gesellige Runde auf. Ihm gleich tat es am Sonntagmorgen ein Wirt in Mannheim-Neckarstadt. Er zog die Vorhänge der Fenster zur Straßenseite hin dicht zu, sodass der Eindruck entstand, die Gaststätte sei geschlossen. Ins Lokal kamen die acht Gäste aber durch die Hintertür im Innenhof. Nur auf Klopfsignal wurde geöffnet. Für die Wirte wird es nun wahrscheinlich teuer, ihnen könnte laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 5.000.- Euro und für jeden Gast eines ihn Höhe von 500.- Euro drohen.

Bei dem überwiegenden Teil der Verstöße handelte es sich meist um ein Treffen von 3 bis 4 Personen, die nicht zur Familie gehören oder nicht jeweils 1,5 Meter zueinander Abstand hielten.