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Wasserschutzpolizei warnt vor Sport- und Freizeitschifffahrt

Wasserschutzpolizei warnt vor Sport- und Freizeitschiffahrt

Die Wasserschutzpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Einsatz weist darauf hin, dass die die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim Wassersport zu beachten sind.

Wer bei dem schönen Wetter auf die Idee kommt Kanu oder Motorboot zu fahren, muss laut Wasserschutzpolizei trotzdem darauf achten, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen eingehalten werden. 

Ebenfalls seien die geltenden Regelungen zu Fahrten und Reisen zu berücksichtigen, so die Polizei. Es ist derzeit NICHT grundsätzlich untersagt Rhein und Neckar zum Freizeitvergnügen zu nutzen. Aber es kann örtlich zu Einschränkungen und Verboten kommen.

Das kann über den Einzelfall hinaus zu Schließungen, Sperrungen oder Aufenthalts- und Betretungsverboten oder Betriebsuntersagungen usw. von Wasserflächen, Anlagen, Wasserfahrzeugen oder Landflächen und insbesondere Einrichtungen durch die beteiligten Behörden (und privaten Betreiber) führen. Die Polizei überwacht auch hier die Einhaltung der Bestimmungen. Deshalb rät die Polizei sich vorher zu informieren, welche Regeln vor Ort gelten.