Schließung von Fitnessstudio rechtmäßig
Der Betreiber eines Fitnessstudios in Mannheim ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Er klagte dagegen, dass er sein Fitnessstudio wegen der Corona-Pandemie schließen musste.
Der Betreiber eines Fitnessstudios in Mannheim ist mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Er klagte dagegen, dass er sein Fitnessstudio wegen der Corona-Pandemie schließen musste.
Die Richter teilten am Donnerstag mit, dass für die Rechtmäßigkeit der Schließung von Einrichtungen durch eine Rechtsverordnung unerheblich sei, ob gerade in diesen Einrichtungen eine Krankheit festgestellt worden sei. Das Fitnessstudio sah das Infektionsschutzgesetz nicht für eine ausreichende Grundlage um den Betrieb einzustellen. Die Schließung sei zumutbar, trotz des wirtschaftlichen Schadens, so die Richter.
Die Landesregierung hatte erstmals am 17. März eine «Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Sars-Cov-2» erlassen. Dort ist unter anderem geregelt, welche Geschäfte und Unternehmen geschlossen werden müssen.