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Auch dieses Jahr darf man hier nicht feiern

Heidelberger Thingstätte in Walpurgisnacht gesperrt

Die Stadt Heidelberg hat darauf hingewiesen, dass die Thingstätte in der Walpurgisnacht gesperrt bleibt. Also zwischen Donnerstag, 30. April, 14 Uhr, und Freitag, 1. Mai, 6 Uhr. Es gibt mehrere Gründe.

Die Heidelberger Thingstätte wird auch in diesem Jahr zum Tanz in den Mai gesperrt sein. Gründe dafür sind zum einen das Versammlungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie und zum anderen die Waldbrandgefahr sowie die Sicherheit der Besucher.

Kein Tanz in den Mai seit 2018

Seit 2018 schon können Heidelberger, die in den ersten Mai tanzen wollen nicht auf die Heidelberger Thingstätte. Im Jahr 2017 gab es zum Beispiel einen Schwerverletzten sowie einen Waldbrand. Jedes Jahr kamen bis zu 15.000 Besucher auf die Thingstätte, einen ofiziellen Veranstalter gab es aber nicht und damit auch kein Sicherheitskonzept. Für die Thingstätte und den Heiligenberg besteht ab Donnerstag, 30. April 2020, ab 14 Uhr, bis Freitag, 1. Mai 2020, 6 Uhr, ein Betretungsverbot. Die Polizei und Mitarbeiter der Stadt sowie weitere Sicherheitskräfte werden in der Walpurgisnacht vor Ort sein. Die gesamte Thingstätte wird in diesem Zeitraum ausgeleuchtet und eingezäunt.