Aktuell besteht immer noch die Testpflicht nach Rückkehr aus einem Risikogebiet. Eine Familie aus Worms sieht das allerdings nicht so und hält sich nicht an vorgeschriebene Quarantäne- und Meldepflichten. Einen Corona-Test lassen sie erst machen, nachdem ihre Tochter krank wird und Anzeichen einer COVID19-Infektion hat. Zu diesem Zeitpunkt war die Schülerin allerdings schon in der Schule und hatte mit vielen ihrer Mitschüler und einigen Lehrern Kontakt. Als bekannt wird, dass die Schülerin tatsächlich an Corona erkrankt ist, musste die Schule vorsichtshalber mehrere Schüler und Lehrer in Quarantäne schicken.
Die Kreisverwaltung kündigte daraufhin Konsequenzen an und plant Strafanzeige zu erstatten. Ob es wirklich dazu kommt, müssen die zuständigen Richter entscheiden. Im schlimmsten Fall ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro möglich.
Auch in einer Grundschule in Worms ist ein ähnlicher Fall passiert. Dort mussten 17 Schüler und zwei Lehrer vorerst in Quarantäne. Ob es einen Zusammenhang zwischen den Fällen gibt, ist noch unklar.