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Mutter der toten Kinder könnte mildere Strafe bekommen

Wende nach Urteil im Mörlenbacher Familiendrama

Lebenslänglich für den Vater – 12 Jahre Haft für die Mutter. Dazu wurde ein Ärzteehepaar aus Mörlenbach im Juni letzten Jahres verurteilt. Der damals 59jährige Kieferchirurg hatte erst die beiden gemeinsamen 10 und 13 Jahre alte Kinder brutal ermordet – danach zündete er gemeinsam mit seiner Frau das Kinderzimmer an. Im Anschluss versuchte sich das Ehepaar mit Autoabgasen selbst zu töten. Das gelang ihnen aber nicht. Beide konnten von der Feuerwehr gerettet werden. Gegen das Urteil hatten beide Revision eingelegt.

Mit der Revision der beiden Ärzte hat sich jetzt der Karlsruher Bundesgerichtshof auseinandergesetzt. Am Donnerstag veröffentlichte das Gericht jetzt sein Urteil. Für den Vater ändert sich demnach nichts – er bleibt weiter in Haft. Und weil bei ihm die Richter damals die besondere Schwere der Schuld erkannten, wird er auch nach 15 Jahren nicht mit einer Entlassung rechnen können.

Revision der Mutter teilweise erfolgreich

Bei der Mutter sahen es die Karlsruher Richter aber anders. Ihr Urteil soll erneut überprüft werden, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgerichtshofes. Demnach werteten die Richter den Doppelmord als einheitliche Handlung und stuften die Brandstiftung als einfachen, statt schweren Fall ein. Der Grund: Weil zu diesem Zeitpunkt die Kinder nicht mehr am Leben waren.

Richter in Darmstadt müssen erneut entscheiden

Für die Ehefrau könnte genau dieser Sachverhalt womöglich zu einer geringeren Strafe führen. Dass muss jetzt aber eine andere Kammer des Darmstädter Landgerichts prüfen.