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Diese Maßnahmen gelten in Mannheim und Heidelberg

Wegen der stark steigenden Corona-Zahlen, haben die Städte Mannheim und Heidelberg ihre Maßnahmenkataloge angepasst.

Mannheim

Seit einigen Tagen hatte es sich bereits abgezeichnet, nun gehört auch die Stadt Mannheim zum Corona-Risikogebiet. 243 akute Coronafälle gibt es derzeit in Mannheim (Stand: 15.10.2020, 16 Uhr). Allein am Donnerstag wurden 42 weitere Fälle bekannt. Von den drei Stufen der 7-Tage-Inzidenz, hat Mannheim nun die oberste erreicht. Der Schwellenwert liegt bei 50.

In Mannheim haben sich 56,7 Personen im Durchschnitt pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen mit Corona infiziert. Wie die Stadt mitteilt, haben sich die meisten Personen im privaten, familiären, beruflichen oder schulischen Umfeld infiziert. Weitere Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt. Nach wie vor sind auch fast alle Infektionsketten nachvollziehbar, es gibt kein diffuses Infektionsgeschehen. Dennoch hat die Stadt Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr angefordert, die das Gesundheitsamt ab dem 22. Oktober bei seiner Arbeit unterstützen sollen. Durch den Anstieg an Neuinfektionen ist auch die Zahl der nachzuverfolgenden Kontaktpersonenstark angestiegen, sodass der Mehraufwand nicht mehr durch das vorhandene Personal und die bereits hinzugezogenen Hilfskräfte gedeckt werden kann.

Aufgrund der hohen Zahlen hat die Stadt jetzt reagiert und einen Maßnahmenkatalog aufgestellt, der ab Samstag gelten wird:

  • In der Innenstadt gilt eine Maskenpflicht: Auf Planken, Kapuzinerplanken, Parade- und Marktplatz, Breiter Straße, Kunststraße, Freßgasse, Münzplatz, Marktstraße, Erbprinzenstraße und auf dem Bahnhofsvorplatz
  • Feierlichkeiten: Bei Feiern in privaten Räumen dürfen maximal zehn Personen aus höchstens zwei unterschiedlichen Haushalten teilnehmen. Bei öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen liegt die Obergrenze bei 100 Personen, bei Ansammlungen im öffentlichen Raum bei zehn.
  • Gastronomie: Die Sperrstunde wird auf 23 Uhr begrenzt. Hinzukommt, dass freitags und samstags  ab 22 Uhr keine alkoholischen Getränke mehr im Straßenverkauf ausgegeben werden dürfen.
  • Schülerinnen und Schüler: Ab der 5. Klasse müssen Masken im Unterricht getragen werden.
  • Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz mahnt zur weiteren Vorsicht und rechtfertigt die Maßnahmen:

Wenn wir die Zahlen wieder nach unten bringen und sichern wollen, dass Einschränkungen wieder aufgehoben und nicht noch verstärkt werden müssen, muss gleiches gelingen wie im März/April...Nur wenn dies in den nächsten Tagen gelingt und möglichst alle einen Beitrag leisten, können wir Weihnachten und Silvester zumindest einigermaßen so verbringen, wie wir es gewohnt sind.

Insgesamt haben sich in Mannheim bisher 1430 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, 1174 sind bereits wieder genesen.
Heidelberg
Weitere Maßnahmen hat auch die Stadt Heidelberg getroffen. Hier wurde am Mittwoch die zweite Warnstufe erreicht. Heißt, hier gab es mehr als 35 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen.

Seit Freitag gilt die Maskenpflicht ab 6 Jahre auf stark frequentierten Straßen und Plätzen: Im Fußgängerbereich der Altstadt, auf dem Bismarckplatz, dem Bahnhofsvorplatz (Willy-Brandt-Platz) sowie auf Wochenmärkten und sonstigen Märkten, wie etwa Flohmärkte. Die Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, werden vor Ort u.a. durch Schilder ausgewiesen. Wer gegen das Maskengebot verstößt, muss ein Bußgeld von mindestens 70 Euro zahlen.

Bei Feiern in privaten Räumen dürfen maximal 15 Personen teilnehmen. In öffentlichen oder angemieteten Räumen gilt eine Beschränkung auf 25 Personen. Geahndet werden Verstöße mit 250 Euro Bußgeld, im Einzelfall sind nach Angaben des Rechtsamts auch bis zu 2.500 Euro möglich.

Nach aktuellem Stand (16.10.2020, 12:30 Uhr) haben sich in Heidelberg seit Beginn der Pandemie 640 Personen mit dem Coronavirus infiziert. 555 Personen sind bereits genesen, aktive Fälle gibt es 75.

Beherbergungsverbot gekippt
Kurz vor Beginn der Herbstferien hat die Landesregierung das seit den 15. Juli geltende baden-württembergische Beherbergungsverbot für Gäste aus deutschen Risikogebieten mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof hatte am Donnerstag dem Eilantrag eines Antragstellers aus dem Kreis Recklinghausen stattgegeben, der Beschluss ist unanfechtbar.